Die Schließung des Luftraumes oder ganzer Flughäfen befreit die Fluggesellschaften von der ansonsten bestehenden Schadenersatzpflicht. Es besteht jedoch ein Anspruch auf Umbuchung oder vollständige Rückerstattung von Ticketpreis und Gebühren. Ausführlicher bei Spiegel online
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Flugausfall Schweden: Rückerstattung oder Umbuchung, aber kein Schadenersatz
15. April 2010 Abgelegt unter Reiseführer | Keine Kommentare















